Regeln und Handlungsempfehlungen während der Covid-19-Pandemie

Coronavirus

Langsam geht das Training wieder los. Unter Auflagen gibt der Bottroper Sport- und Bäder-Betrieb die Hallen wieder für unseren Sport frei.

Das Training muss aber unter strengen Regeln stattfinden, um Infektionen mit dem Sars-CoV-2-Virus möglichst zu verhindern. Dazu gibt es natürlich die gesetzlichen Vorgaben, die sich aus folgenden Gesetzen und Verordnungen ergeben:

  • Infektionsschutzgesetz (Ifsg)
  • Coronaschutzverordnung NRW (CorSchVO)
  • Richtlinien des BSBB

Dazu kommen dann die Leitplanken und Empfehlungen der Verbände:

  • Leitplanken des DOSB
  • Handlungskonzept des DTTB
  • Hinweise des WTTV
  • Handlungskonzept des TT-Bezirkes Münster
  • Handlungskonzept des TT-Kreises Emscher-Lippe

Näheres findet ihr in unten zum Download angebotenem PDF-Dokument.

Jeder Tischtennisverein und die Fachschaft bestimmen einen Corona-Beauftragten als Ansprechpartner für den BSBB. Die Vereine melden den Conona-Beauftragten auch als Hygiene-Beauftragten in click-TT (Gleiche Funktion, anderer Name). Der Corona-Beauftragte ist für die Einhaltung der Regeln verantwortlich. Er kann einen oder mehrere Stellvertreter bestimmen, die in seiner Abwesenheit die Verantwortung tragen.

Corona-Beauftragter für die Fachschaft Tischtennis in Bottrop ist

  • Andreas Bortz

Verantwortung

Die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung der staatlichen Vorgaben und damit in der Regel auch der Maßnahmen aus diesem Schutz- und Handlungskonzept obliegt den TT-Vereinen und unterliegt der Freigabe des BSBB.

Verstöße gegen die staatlichen Vorgaben können von den zuständigen staatlichen Stellen mit Bußgeldern geahndet werden. Insbesondere bei gravierenden oder wiederholten Verstößen sind dies empfindlich hohe Geldbeträge, die in der Regel der Verein bzw. der Träger des Stützpunktes zu entrichten hat.

Der Corona-Beauftragte sowie die benannten Vertreter haben im Rahmen der Hallenstunden Handlungsvollmacht. D.h. bei Missachtung der Maßnahmen kann ein Trainingsabbruch erfolgen bzw. können Einzelpersonen der Halle verwiesen werden.

Maßnahmen Trainingsbetrieb:

Zutritt

Nur symptomfreie Personen dürfen sich in der Sportstätte aufhalten. Wer Symptome für akute Atemwegserkrankungen wie Husten, Fieber, Muskelschmerzen, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns, Durchfall oder Übelkeit aufweist, darf die jeweilige Sportstätte nicht betreten und sollte telefonisch bzw. per Mail einen Arzt/eine Ärztin kontaktieren. Ausnahmen sind nur für Personen mit bekannten Grunderkrankungen wie bspw. Asthma zulässig.

Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, müssen die erforderliche Risikoabwägung selbst treffen. Der Deutsche Tischtennis-Bund empfiehlt allen Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, nur nach vorheriger Konsultation eines Arztes/einer Ärztin an Training oder Wettkampf teilzunehmen.

Bei Zutritt der Halle ist der vorgegebene Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Gegebenenfalls mittels Warteschlange.

Zur Kontaktnachverfolgung im Falle einer später festgestellten Infektion werden wir beim Zutritt die Anwesenheit (Name, Datum, Uhrzeit) dokumentieren.

Hinweis:

  • Fahrgemeinschaften zur Halle sollten unterbleiben.
  • Gruppenbildungen vor der Halle sollten ebenfalls unterbleiben.

Hallenaufteilung

Für die Hallenaufteilung ist jeder TT-Verein selbst verantwortlich. Wichtig ist, dass der Sicherheitsabstand jederzeit eingehalten werden muss.

Spielbetrieb

Für den Trainingsbetrieb ist jeder TT-Verein selbst verantwortlich. Wichtig ist, dass die Hygienevorschriften jederzeit eingehalten werden müssen.

Eltern dürfen ihre Kinder in die Sporthalle bringen, müssen die Halle jedoch wieder verlassen, sobald die Kinder dem Trainer übergeben wurden. Während des Trainings dürfen sich Eltern oder andere Begleitpersonen nicht in der Sporthalle aufhalten.

Kontakt und Abstand

  • Zuschauer sind nicht zugelassen.
  • Doppelspiel ist nicht zugelassen
  • Auf Rundlauf sowie andere Spiel- und Übungsformen, die mit mehreren Personen auf einer Tischseite durchgeführt werden, wird verzichtet.
  • Zwischen zwei Tischbelegungen wird jeweils eine mehrminütige Pause eingeplant, um einen kontaktlosen Wechsel am Tisch zu ermöglichen.
  • Auf einen Seitenwechsel beim Training wird verzichtet.
  • Auch während Spielpausen ist der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
  • Trainer*innen und ggf. Betreuer*innen halten Abstand, stehen grundsätzlich außerhalb der Abgrenzungen, und führen keine Bewegungskorrekturen/Hilfestellungen mit Körperkontakt durch.
  • Kann der Abstand ausnahmsweise (z. B. Verletzung eines Spielers/einer Spielerin) nicht eingehalten werden, tragen Trainer*innen und ggf. Betreuer*innen einen Mund-Nase-Schutz.

Hygiene

  • Trainer*innen und Spieler*innen waschen sich vor und nach dem Aufbau der Tischtennistische und Abtrennungen die Hände.
  • Trainer*innen und Spieler*innen waschen sich vor und nach dem Abbau der Tischtennistische und Abtrennungen die Hände.
  • Nach jeder Trainingseinheit sind die Tischoberflächen, die Tischsicherungen und die Tischkanten zu desinfizieren.
  • Die Spieler*innen verzichten auf Händeschütteln oder andere Begrüßungsrituale mit Kontakt, um das Abstandsgebot einzuhalten.
  • Häufig übliche Handlungen wie Anhauchen des Balles oder Abwischen des Handschweißes am Tisch sollen unterlassen werden. Für das Abtrocknen von Ball, Schläger oder Schweiß ist ein eigenes Handtuch zu benutzen.
  • Umkleideräume und Duschen werden nicht genutzt, d. h. die Spieler*innen, Trainer*innen und Schiedsrichter*innen kommen bereits umgezogen in die Sportstätte. Die Hallenschuhe werden in der Halle oder anderen Innenräumen angezogen.
  • Sofern die Toiletten und Waschbecken seitens des Hallen-Betreibers bzw. des Vereins zur Nutzung freigegeben werden, sind diese regelmäßig zu reinigen bzw. zu desinfizieren. Es darf sich jeweils nur eine Person in den Sanitärräumen aufhalten.

Bälle

Für die Ballauswahl ist jeder Verein selbst zuständig. Hier gibt es zwei Vorschläge des WTTV:

  • Bälle in unterschiedlichen Farben
  • Kennzeichnung der Bälle

Maßnahmen Wettkampfbetrieb:

Zusätzliche Maßnahmen für den Wettkampf Die Richtlinien für die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs der Spielzeit 2020/2021 (geplanter Start Ende August 2020) werden aktuell noch erarbeitet und rechtzeitig ergänzt sobald uns die Vorgaben des Sportfachverbandes vorliegen

Bildquellen:

Autor: Markus Bloch

Administrator und Vorstandsmitglied bei der DJK Olympia Bottrop 1950.

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